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OLG Dresden, 09.06.1997 - 19 U 2994/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 313
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.1997 - 19 U 2994/96
Für die Beklagte als Verkäuferin des Grundstückes spielte diese Absicht des Klägers zwar keine entscheidende Rolle, für die Einbeziehungspflicht in den notariellen Kaufvertrag genügt aber grundsätzlich die Kenntnis des Vertragspartners von einer derartigen Nebenabrede und deren Hinnahme (vgl. BGHZ 76, 43, 48f; BGH NJW-RR 1991, 1031, 1032).Dennoch besteht eine Verknüpfung des privatschriftlichen Kaufvertrages über den Bungalow vom 17.10.1994 mit dem Grundstückskaufvertrag derart, daß die Wirksamkeit des Grundstückskaufvertrages mit dem Vertrag über den Bungalow "stehen und fallen soll" (vgl. BGHZ 76, 43, 48f) nicht.
- BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89
Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit - …
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.1997 - 19 U 2994/96
Für die Beklagte als Verkäuferin des Grundstückes spielte diese Absicht des Klägers zwar keine entscheidende Rolle, für die Einbeziehungspflicht in den notariellen Kaufvertrag genügt aber grundsätzlich die Kenntnis des Vertragspartners von einer derartigen Nebenabrede und deren Hinnahme (vgl. BGHZ 76, 43, 48f; BGH NJW-RR 1991, 1031, 1032). - BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63
Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds - …
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.1997 - 19 U 2994/96
Der notariellen Beurkundung gem. § 313 BGB bedürfen nicht nur die eigentlichen Verpflichtungen der Vertragspartner zur Leistung und Gegenleistung, sondern auch Nebenabreden eines der Vertragspartner mit einem Dritten, die in rechtlichem Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen (…vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 313 Rn. 25; BGH DNotZ 66, 737).